Me-Too-Produkte

Besondere Schutzrechte, ergänzender Leistungsschutz, Rechtsprechung

Hersteller erfolgreicher Markenprodukte fragen sich, wie sie ihre Produkte vor unlauterer Nachahmung schützen können und Wettbewerber fragen sich umgekehrt, wie stark sie die Aufmachung ihrer Produkte (z. B. Eigenmarkenprodukte des Handels) an das Original anlehnen dürfen. Zu diesem schmalen Grat zwischen zulässiger Anlehnung und unzulässiger Nachahmung gibt es immer wieder spannende Gerichtsentscheidungen. Wir erläutern Ihnen, wie die eigenen Produkte bestmöglich vor Nachahmung geschützt werden können und worauf Sie als Nachahmer achten müssen, um trotz ähnlicher Gestaltung nicht die Rechte des Originals zu verletzen.

Dozenten
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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