LAW DAY for SCIENCE – Präsenzveranstaltung in Berlin

Für Führungskräfte, Drittmittelverantwortliche und Personalverantwortliche in Wissenschaftsinstituten, Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Der LAW DAY for SCIENCE bringt Sie auf den neuesten rechtlichen Stand. Erfahren Sie alles Wichtige über neue gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht und im Öffentlichen Recht und nutzen Sie den Tag zum Erfahrungsaustausch mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus anderen Wissenschaftseinrichtungen.

Event Details
Veranstaltungsort und -zeit

Dienstag, 19. September 2023
Atelier 1 im Silent Green Kulturquartier
Gerichtstraße 35
13347 Berlin-Wedding

Ablauf

Eintreffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Registrierung bei Croissants & Kaffee

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – neue Entwicklungen

- Neue Rechtsprechung
- Offene Fragen
- Reformvorhaben – Stand und Inhalt

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bildet die Grundlage für die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Wissenschaftlern an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie an Forschungseinrichtungen im Sinne von § 5 WissZeitVG.

Zuletzt sind eine Reihe von Entscheidungen durch Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht ergangen, die erhebliche Praxisbedeutung haben. Ungeachtet dessen verbleiben vielfältige offene Fragen. Zudem entfaltet der Gesetzgeber Akivitäten zu einer Reform des WissZeitVG. Über all dies soll gesprochen werden.

Die Beschäftigung ausländischer Wissenschaftler

- Einstellung
- Beschäftigung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist nicht nur im wissenschaftlichen Kontext in aller Munde. Wir beantworten alle Ihre Fragen von der Einstellung über die Beschäftigung ausländischer Wissenschaftlicher bis zur Beendung des Arbeitsverhältnisses und erklären dabei, was Sie bei dem „Run“ auf die besten Köpfe beachten sollten.

Machtmissbrauch im wissenschaftlichen Bereich

- Begriff des Machtmissbrauchs aus rechtlichem Blickwinkel
- Leitlinien für den Umgang mit solchen Sachverhalten
- Rechte und Pflichten der betroffenen Personen (insbesondere in Verdachtskonstellationen)

In der jüngeren Vergangenheit hat es eine Vielzahl von Medienberichten über „Machtmissbrauch“ im wissenschaftlichen Bereich gegeben. Dabei wurde auch immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Strukturen in der Wissenschaft möglicherweise förderlich für dieses Phänomen sind. Im Rahmen der Veranstaltung soll dieser Begriff zunächst rechtlich eingeordnet werden. Zudem soll es darum gehen, wie mit solchen Konstellationen im konkreten Fall institutsseitig umgegangen werden kann bzw. muss. Schließlich soll behandelt werden, welche Rechte und Pflichten die betroffenen Personen – insbesondere in Verdachtskonstellationen (also sowohl vermeintliche „Täter“ als auch vermeintliche „Opfer“) – haben.

Das Zuwendungsrecht und die Wissenschaft

- Drittmittelprojekte
- Zuwendungsbescheide
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Einwerbung von Drittmitteln kommt vor allem im Wissenschaftsbereich eine immer größere Bedeutung zu. Wir erklären Ihnen, was es bei der Beantragung von Fördermitteln sowie im Zusammenhang mit Zuwendungsbescheiden zu beachten gibt.

Nutzen Sie die Veranstaltung auch zur Vernetzung

Die Beschäftigung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, von technischen Mitarbeitern und sonstigen Beschäftigten in Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung ist eine spannende Aufgabe, die vielen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist.

Viele Fragen sind individuell einrichtungs- oder personenbezogen, aber viele Fragen tauchen unserer Erfahrung nach immer wieder und in allen Häusern auf. Nutzen Sie daher den Tag, um sich mit Ihre Kolleginnen und Kollegen aus anderen Institutionen kennenzulernen, sich mit Ihrer Peergroup auszutauschen und um Ihr Netzwerk zu vertiefen.

Buchung
Einzelne Module
190 € zzgl. MwSt.

Inkl. Unterlagen, Teilnahmezertifikat.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Verpflegung während der Seminardurchführung.

Die Anmel­dung ist innerhalb Ihres Unternehmens übertragbar.

Gesamte Veranstaltung
690 € zzgl. MwSt.

Inkl. Unterlagen, Teilnahmezertifikat.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Verpflegung während der Seminardurchführung (inkl. Lunchbuffet).

Die Anmel­dung ist innerhalb Ihres Unternehmens übertragbar.

Referenten
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Teilnahmebedingungen

Verantwortlich für die Veranstaltungsdurchführung im silent green Kulturquartier in Berlin-Wedding im Auftrag von ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist die AfP GmbH.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Buchung erfolgt zu den in der Anmeldebestätigung genannten Preisen. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.

Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Gern akzeptieren wir ohne weitere Gebühr Ersatzteilnehmer/innen aus Ihrem Unternehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen.

In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin.

Ihre Angaben werden von ZENK Rechtsanwälte/von der AfP GmbH zu Zwecken der Seminarabwicklung und des Marketings verarbeitet. Rechtsgrundlage dafür sind die Erfüllung eines Vertrags sowie die Wahrung berechtigter Interessen.

Verantwortliche Stelle ist ZENK Berlin. Die Datenschutzbeauftragte von ZENK und der AfP GmbH erreichen Sie per E-Mail unter voggenreiter@zenk.com. Sie haben umfangreiche Rechte hinsichtlich Ihrer Daten, mehr im Internet unter https://www.zenk.com/datenschutzerklaerung/.

Bitte beachten Sie auch nachfolgenden Hinweis: Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist die Weitergabe Ihres Namens und Ihre Funktion im Unternehmen an die Veranstalterin AfP GmbH verbunden. Während der Veranstaltung werden für ZENK Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese Aufnahmen können auf der Homepage von ZENK Rechtsanwälte, in sozialen Netzwerken und/oder Printpublikationen von ZENK zum vorgenannten Zweck veröffentlicht werden.

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