Menschenrechtsbeauftragte/r – ESG Compliance Officer

Qualifizierung zum/zur Menschenrechtsbeauftragten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

18./19.01.2023

Die gesetzliche Verankerung von ESG-Compliance und menschenrechtlicher Bemühenspflichten stellt Unternehmen der Food-Value-Chain vor nie gesehene Herausforderungen. Ab dem 01.01.2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zu Maßnahmen, um die Einhaltung von Menschenrechten im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern sicherzustellen.

Ab dem 01.01.2024 gilt diese Regelung für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Mit der EU Corporate Due Diligence Directive (CDDD) zeichnet sich bereits eine strengere Gesetzesvorgabe auf europäischer Ebene ab. Aufgrund der allgemein gestiegenen Anforderungen an die ESG-Compliance werden daher in den kommenden fünf Jahren viele kleine und mittlere Unternehmen den Schutz der Menschenrechte auf die Agenda nehmen müssen, um etwa als Lieferant noch markttauglich zu sein.

Das LkSG wird damit zum Impulsgeber für neue Standards in den Bereichen Risikomanagement und Prävention. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist die Schaffung der richtigen Strukturen und von Fachkunde innerhalb des Unternehmens.

Mit der Qualifizierung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten stellen Sie die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und für die Stabilität Ihrer Lieferbeziehungen. Sie können damit dokumentieren, den gesetzlichen Anforderungen des LkSG nachzukommen und minimieren Haftungs- und Reputationsrisiken. Nur die Einsetzung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten (oder einer ähnlich qualifizierten Person) genügt vollständig den Vorgaben des Gesetzgebers gemäß § 4 Abs. 3 LkSG.

Im Qualifizierungsseminar erhalten Sie das Werkzeug, die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten ausfüllen zu können. Die Referenten von AFC und ZENK legen dabei ihren Fokus auf die spezifischen Anforderungen für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.

Veranstaltungsdetails
  • Datum & Uhrzeit
    18. Januar 2023 9:00
  • Ende
    19. Januar 2023 18:00
  • Themenbereich
Dauer

Die Fortbildung besteht aus sechs Einheiten à 2,5 Stunden und geht über zwei Tage jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr.

Inhalte

Die Fortbildung umfasst folgende Inhalte:

1. Vorstellung des Gesetzes, der Handreichungen und Arbeitshilfen
2. Funktion, Stellung und Aufgaben von Menschenrechtsbeauftragten
3. Menschenrechtliche Compliance von Unternehmen
4. Konsequenzen für die Unternehmensorganisation und interne Prozesse
5. Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung von menschenrechtlicher Compliance (u.a. Risikomanagement, Lieferantenbewertung, Menschenrechtsstrategie, Wirksamkeitskontrollen von Präventionsmaßnahmen, Berichterstattung, Kommunikationsstrategien und Umgang mit Krisen) sowie strategische Ansätze für die Gestaltung von Rechtstexten in der Lieferkette
6. Audit- und Zertifizierungssysteme für menschenrechtliche Aspekte

Dozenten
AFC Management Consulting GmbH
AFC Risk & Crisis Consult GmbH
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Veranstaltungsort

Die Termine finden in Hamburg, Neuer Wall 25, statt.
Falls Sie jedoch Interesse an einer virtuellen Teilnahme haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Zur Qualitätssicherung ist die Teilnehmerzahl je Lehrgang auf 25 Personen beschränkt.
Die Mindestteilnehmeranzahl liegt bei 5 Personen.

Anmeldung
Teilnahme am Qualifizierungsseminar
1.990,- EUR € zzgl. MwSt.

Inkl. Unterlagen, Teilnahmezertifikat

Die Anmeldung ist übertragbar.

Bitte melden Sie sich bis zum 4. Januar 2023 an.

Kosten ab dem 01.04.2023

Ab dem 01.04.2023 beträgt der Preis 2.490 EUR zzgl. MwSt.

Veranstaltungsdetails
  • Datum & Uhrzeit
    18. Januar 2023 9:00
  • Ende
    19. Januar 2023 18:00
  • Themenbereich
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